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Wie erhalten Sie Ihre österreichische Vignette – Schritt-für-Schritt-Ablauf
Schritt-für-Schritt-Ablauf
Fahrzeugkategorie bestimmen
Prüfen Sie das zulässige Gesamtgewicht (zGG) Ihres Fahrzeugs. Fahrzeuge bis 3,5 t: Standardvignette. Motorräder: Motorrad-Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t: GO-Box-System. Das zGG finden Sie im Fahrzeugschein.
Gültigkeitszeitraum wählen
Wählen Sie 10 Tage, 2 Monate oder Jahresvignette entsprechend Ihren Reiseplänen. Nutzen Sie die Bewertungsfaktoren-Tabelle zum Vergleich.
Kaufkanal auswählen
Wählen Sie zwischen digital (ASFINAG-Website/App) oder physischem Aufkleber (Tankstellen, Trafik-Läden, ÖAMTC/ARBÖ-Geschäftsstellen). Digital wird für Komfort und zur Vermeidung von Anbringungsfehlern empfohlen.
Vignette kaufen
Digital: asfinag.at besuchen oder ASFINAG-App öffnen, Kennzeichen eingeben, Gültigkeitszeitraum wählen und per Karte bezahlen. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Physisch: Fahrzeugschein vorlegen, bezahlen und Aufkleber erhalten.
Physischen Aufkleber anbringen (falls zutreffend)
Aufkleber vorsichtig abziehen. Innen rechts unten an die Windschutzscheibe anbringen (aus Fahrersicht). Fest andrücken. Nicht auf abnehmbarer Folie, Tönung oder Flächen anbringen, die später entfernt werden könnten.
Digitale Vignette überprüfen
Für digitale Vignetten: Registrierung auf asfinag.at/maut-co/vignette/check mit Kennzeichen prüfen. Startdatum, Gültigkeitszeitraum und Kennzeichen kontrollieren. Korrekturen sind kurz nach dem Kauf möglich.
Sondermaut-Anforderungen prüfen
Vor der Reise Sondermaut-Strecken auf Ihrer geplanten Route identifizieren. Unsere Sondermaut-Tabelle und die Preisseite helfen dabei.
Fahren und einhalten
Stellen Sie sicher, dass Ihre Vignette gültig ist, bevor Sie eine Autobahn befahren. Kontrollkameras sind durchgehend in Betrieb. Bei Polizeikontrolle: Fahrzeugschein vorzeigen und auf den Aufkleber hinweisen.
Strafe bearbeiten (falls zutreffend)
Bei Strafe wegen fehlender oder ungültiger Vignette: ermäßigte Sofortzahlung (120 €) oder Einspruch innerhalb von 4 Wochen. Siehe Beschwerden-Abschnitt.
Erneuern oder ersetzen
Jahresvignetten können ab 1. November für das Folgejahr gekauft werden. Bei beschädigtem Aufkleber oder Windschutzscheibentausch: ASFINAG mit Kaufnachweis kontaktieren für Ersatzvignette.
Vorbereitungs-Checkliste
- zGG des Fahrzeugs aus dem Fahrzeugschein prüfen
- Gültigkeitszeitraum entscheiden (10 Tage / 2 Monate / Jahresvignette)
- Sondermaut-Abschnitte auf der geplanten Route prüfen
- Kaufkanal wählen (digital oder physisch)
- Für digital: Kennzeichen bereithalten
- Für digital: Gültige Zahlungskarte bereithalten
- Für physisch: Nächste Kaufstelle lokalisieren (Tankstelle, Trafik, ÖAMTC)
- Windschutzscheibe vor Anbringen des physischen Aufklebers reinigen
- Aufkleber nicht auf abnehmbarer Folie oder Tönung anbringen
- Digitale Vignette auf asfinag.at nach dem Kauf überprüfen
- Kaufbestätigungs-E-Mail für digitale Vignette speichern
- Sondermaut-Strecken prüfen und Zahlungsmittel für Mautstellen mitführen
- Startdatum für 10-Tages-Vignetten beachten (bis 18 Tage im Voraus festlegbar)
- Für Motorräder: Korrekte Motorrad-Vignette, nicht Pkw-Version, kaufen
Grenzen & Ausnahmen
- Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettung und Militärfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.
- Fahrzeuge über 3,5 t: Nicht durch die Vignette abgedeckt; GO-Box erforderlich.
- Diplomatische Fahrzeuge: Fahrzeuge mit CD-Kennzeichen sind befreit.
- Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen: Bestimmte Fahrzeuge können befreit sein; bei ASFINAG prüfen.
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen sind befreit.
- Nicht-Autobahn-Straßen: Auf gewöhnlichen Straßen (Bundesstraßen, Landesstraßen) ist keine Vignette erforderlich.
- Ersatzvignette: Nur eine Ersatzvignette pro Vignettenperiode zulässig; Originalkaufbeleg erforderlich.
- Erstattungen: Vignetten sind nach dem Kauf nicht erstattungsfähig.
Beschwerden & Einsprüche
Wenn Sie glauben, zu Unrecht bestraft worden zu sein, gehen Sie wie folgt vor:
- Beweise sammeln: Kaufbestätigung, Fotos der Anbringung und Korrespondenz mit ASFINAG oder Polizei zusammenstellen.
- ASFINAG kontaktieren: Schriftliche Beschwerde innerhalb von 4 Wochen nach der Strafe einreichen. Kennzeichen, Datum und Ort des angeblichen Verstoßes sowie Beweise beifügen.
- ASFINAG-Prüfung: ASFINAG prüft die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen und antwortet schriftlich.
- Verwaltungseinspruch: Bei Unzufriedenheit mit der Antwort: Einspruch bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
- Rechtlicher Weg: Als letztes Mittel: Rechtsberatung und Klage vor österreichischen Verwaltungsgerichten.
Für Kontaktdaten: Kontaktseite oder FAQ.